3E - Genossenschaft Erneuerbare Energien Eglisau

 

Vertragsbedingungen

Lieferung
Die Energielieferung geschieht wie bisher durch das Elektrizitätswerk im Versorgungsgebiet der Abonnentin oder des Abonnenten zum jeweils gültigen Tarif und wird auch vom Werk in Rechnung gestellt.

   

Aufpreis
3E verrechnet einen Aufpreis (ökologischer Mehrwert) von 20 Rappen auf der abonnierten Strommenge. 3E behält sich vor, den Aufpreis dem Markt orientiert, jeweils auf einen möglichen Kündigungszeitpunkt hin, anzupassen.

   

Kündigung
Das Abonnement kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich auf Ende eines Quartals (31.3. / 30.6. / 30.9. / 31.12.) gekündigt werden, erstmals auf das Ende einer einjährigen Laufzeit.

   

Rechnungsstellung
3E stellt den abonnierten Strom jährlich in Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

   

Lieferbeschränkung
3E verpflichtet sich, nur so viel Solarstrom zu verkaufen, wie die Anlagen produzieren und ins Netz liefern. Bei betrieblich bedingtem Ausfall ihrer Anlagen ist 3E berechtigt, den fehlenden Strom von anderen Stromanbietern (nachhaltige Energiequellen) einzukaufen.